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DSGVO für kleine Websites — was wirklich rein muss

· Georgios Tertlidis, Studio Georg · 3 Min. Lesezeit

Kaum ein Thema verunsichert Inhaber kleiner Websites so zuverlässig wie der Datenschutz: Abmahnungen, Bußgelder, Cookie-Banner — die Angstliste ist lang. Die gute Nachricht: Für eine normale Firmen-Website ohne Shop und ohne Werbe-Tracking ist die Pflichtliste überschaubar. Dieser Artikel sortiert, was wirklich hinein muss — verständlich und ohne Panikmache. Eines vorweg: Ich bin kein Anwalt. Dieser Artikel ordnet ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Das Impressum: wer hinter der Seite steht

Geschäftliche Websites brauchen in Deutschland praktisch immer ein Impressum (geregelt heute im Digitale-Dienste-Gesetz). Hinein gehört im Kern:

  • Name und ladungsfähige Anschrift — ein Postfach genügt nicht.
  • Eine schnelle Kontaktmöglichkeit, darunter eine E-Mail-Adresse.
  • Bei einer GmbH: Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer.
  • Falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein — der übliche Link im Footer erfüllt das.

Die Datenschutzerklärung: beschreiben, was wirklich passiert

Die Datenschutzerklärung ist keine Zauberformel, sondern eine Beschreibung dessen, was Ihre Seite tatsächlich tut: Welche Daten fallen beim Hosting an (Server-Logs)? Was passiert mit Angaben aus dem Kontaktformular? Läuft eine Besucherstatistik — und welche? Sind fremde Dienste eingebettet?

Der häufigste Fehler ist Kopieren ohne Abgleich: Die übernommene Erklärung listet Dienste auf, die die Seite nie genutzt hat — und verschweigt die, die wirklich laufen. Beides ist schlecht. Die Erklärung muss zur echten Technik der Seite passen und bei Umbauten mitgepflegt werden.

Cookies: der Banner ist keine Pflicht-Deko

Ein hartnäckiger Irrtum lautet: „Jede Website braucht einen Cookie-Banner.“ Stimmt nicht. Eine Einwilligung braucht, wer auf dem Gerät der Besucher Dinge tut, die technisch nicht notwendig sind — Tracking-Cookies, Marketing-Pixel, Statistik mit persönlichen Profilen. Eine sparsam gebaute Seite ohne all das braucht keinen Banner.

Der Banner ist also kein Pflichtfeld, sondern die Folge Ihrer Technik-Entscheidungen. Die angenehmste Datenschutz-Strategie für kleine Websites heißt deshalb Datensparsamkeit: cookielose Besucherstatistik, keine Fremdinhalte, die ungefragt laden, Karten und Videos erst nach einem Klick. Das entlastet nebenbei die Besucher — niemand klickt gern Banner weg.

Die üblichen Stolperfallen

  • Schriften direkt von Google-Servern laden — dazu gab es bereits Abmahnwellen. Schriften lassen sich stattdessen lokal auf dem eigenen Server einbinden.
  • YouTube-Videos oder Google Maps fest einbetten, sodass beim Aufruf sofort Daten an Dritte fließen — besser erst nach einem Klick laden.
  • Formulare ohne Verschlüsselung — https ist heute schlicht Standard.
  • Nach einem Umbau vergessen, die Datenschutzerklärung nachzuziehen.

So sieht das konkret aus

Diese Website hier ist selbst ein Beispiel für den sparsamen Weg: keine Cookies, Besucherstatistik ohne persönliche Profile, keine Fremdinhalte, die ungefragt laden — deshalb kommt sie ohne Cookie-Banner aus. Nachlesen können Sie das in der Datenschutzerklärung. Das ist kein Sonderfall: Für die meisten kleinen Firmen-Websites ist genau dieser Zustand erreichbar. Bei mir wird jede Seite von Anfang an so gebaut — die Grundlagen dafür stecken in jedem Paket unter Leistungen.

Kurz zusammengefasst: Impressum, eine Datenschutzerklärung, die zur Seite passt, und sparsame Technik — mehr braucht der Normalfall nicht. Für Sonderfälle wie Shop, Newsletter oder sensible Daten holen Sie sich rechtlichen Rat dazu; die Grundlagen hier ersetzen ihn nicht.

Kurz gefragt
  • Nein. Der Banner ist nur nötig, wenn die Seite einwilligungspflichtige Technik einsetzt — Tracking, Marketing-Pixel, Statistik mit persönlichen Profilen. Eine sparsam gebaute Firmen-Website kommt ohne aus.

  • Als Grundlage oft ja. Entscheidend ist, dass der erzeugte Text zur echten Technik Ihrer Seite passt und bei Änderungen gepflegt wird — ein Generator weiß nicht, was Ihre Seite tut.

  • Ja, das kommt vor — die Abmahnwelle wegen direkt eingebundener Google-Schriften traf gerade kleine Seiten. Getroffen werden vor allem die typischen, leicht auffindbaren Fehler; mit den Grundlagen aus diesem Artikel sind genau die abgeräumt.

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